Drohnen - Die wichtigsten Fragen und Antworten

Kameradrohnen eröffnen viele neue perspektivische Möglichkeiten und erweitern somit den kreativen Prozess. Jedoch bringen sie auch eine Menge offene Fragen bezüglich gesetzlicher Regelungen mit sich. Um Ihnen den Einstieg in die komplexe Welt der Drohnen zu erleichtern, finden Sie hier die wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem Themenbereich, damit Sie sicher abheben können. 

Die neue Drohnenverordnung

Ab dem 1. Januar 2024 tritt die neue Drohnenverordnung der EU in Kraft. Diese Verordnung sieht vor, dass alle Drohnen einer sogenannten CE-Klasse zugeordnet werden müssen, andernfalls dürfen sie nicht verkauft werden. Dementsprechend müssen alle neuen Drohnen im Voraus zertifiziert und einer der Risikoklassen C0 bis C6 zugeordnet werden. Drohnen, die bisher noch keine C-Klassifizierung erhalten haben, dürfen jedoch weiterhin verwendet werden. Diese werden in zwei Gewichtsklassen unterteilt: unter 250 Gramm und über 250 Gramm.

Open A1

Drohnen, die ein Gewicht von weniger als 250 Gramm haben, werden der Kategorie Open A1 zugeordnet und dürfen weiterhin in dieser betrieben werden. In dieser Kategorie ist das Fliegen in unmittelbarer Nähe von Menschen und innerhalb von Wohngebieten erlaubt. Außerdem muss die Drohne eine Geschwindigkeit von unter 19 Metern pro Sekunde aufweisen können.

Open A3

Drohnen mit einem Gewicht von über 250 Gramm fallen in die Kategorie Open A3. Beim Betrieb in dieser Kategorie ist der Pilot verpflichtet sicherzustellen, dass zu keiner Zeit unbeteiligte Personen gefährdet werden. Außerdem muss ein horizontaler Sicherheitsabstand von mindestens 150 Metern zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten eingehalten werden. Das Abfluggewicht der Drohne darf dabei die Marke von 25 Kilogramm nicht überschreiten.

Ab dem 1. Januar 2024 werden alle neu verkauften Drohnen einer Risikoklasse zugeordnet. Da für die meisten Drohnenpiloten nur die ersten drei der insgesamt sieben Klassen von Bedeutung sein werden, wollen wir Ihnen diese kurz näherbringen.

Klasse C0

Neue Drohnen mit einem Abfluggewicht von weniger als 250 Gramm und einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 19 Metern pro Sekunde gehören zur Klasse C0. Diese dürfen in der Kategorie Open A1 betrieben werden. Für die Steuerung dieser Drohnen ist kein spezieller Kenntnisnachweis für den Piloten erforderlich. Allerdings muss das Gerät beim Luftfahrt-Bundesamt registriert werden, sofern es über eine Kamera verfügt. Ein bereits zertifiziertes Modell ist beispielsweise die DJI Mini 4 Pro.

Klasse C1

Für Drohnen mit einem Gewicht von 250 Gramm bis 900 Gramm gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie in der Klasse C0. Auch hier ist der Betrieb in der Kategorie Open A1 vorgesehen. Der einzige Unterschied besteht im erforderlichen Kenntnisnachweis bzw. im kleinen Drohnenführerschein. Modelle dieser Klasse dürfen in unmittelbarer Nähe von Menschen und innerhalb von Wohngebieten betrieben werden. Zu den bereits zertifizierten C1-Drohnen gehören die DJI Mavic 3, Mavic 3 Classic und DJI Air 3.

Klasse C2

In der Gewichtsklasse von 900 Gramm bis 4 Kilogramm wird von der Klasse C2 gesprochen. Um diese Drohnen standardmäßig in der Kategorie Open A3 betreiben zu dürfen, ist der kleine Drohnenführerschein erforderlich. Im Besitz des umfassenderen Drohnenführerscheins A2 dürfen Modelle dieser Klasse auch in der Kategorie A2 geflogen werden, was erlaubt, näher an Menschen heranzukommen.

Gibt es ein Mindestalter für das Fliegen von Drohnen?

Laut dem Luftfahrt-Bundesamt liegt das Mindestalter für den Betrieb von Drohnen in den Kategorien "Offen" und "Speziell" bei 16 Jahren. Jedoch gibt es Ausnahmen, in welchen kein Mindestalter erforderlich ist:

  • Es handelt sich um eine Drohne der Klasse C0, welche im Sinne der Richtlinie 2009/48/EG ein Spielzeug ist
  • Es handelt sich um eine selbst gefertigte Drohne, welche unter 250 Gramm wiegt
  • Der Betrieb der Drohne findet unter der direkten Aufsicht eines Fernpiloten statt, welcher die notwendigen Kompetenzen besitzt

Ist meine Drohne versicherungspflichtig?

Da Drohnen laut der deutschen Gesetzgebung unter der Kategorie Luftfahrzeuge definiert sind, besteht eine Versicherungspflicht. Jedoch decken die meisten privaten Haftpflichtversicherungen keine Drohnen ab, weshalb oft eine zusätzliche Drohnenversicherung abgeschlossen werden muss. Das ist unabhängig davon, ob Sie das Gerät für private oder gewerbliche Flüge verwenden. 

Gibt es eine Kennzeichnungspflicht in Deutschland?

In Deutschland besteht laut der EU-Drohnenverordnung bei allen Drohnen ab einem Gewicht von 250 Gramm eine Kennzeichnungspflicht. Unabhängig vom Gewicht gilt dasselbe auch für Drohnen mit einem Sensor für die Erfassung personenbezogener Daten (wie z.B. auch Kameras). Dazu muss sich jeder Pilot beim Luftfahrtbundesamt registrieren und anschließend die Drohne mit der ID kennzeichnen. Für die Risikoklassen C1 und C2 muss diese ID zusätzlich in der Software der Drohne hinterlegt werden.

Wann benötige ich einen Drohnenführerschein?

Um herauszufinden, welchen Drohnenführerschein Sie benötigen, müssen Sie vorab festlegen, in welcher Betriebskategorie Sie fliegen werden. Im Normalfall finden Flüge im privaten Bereich ausschließlich in der Kategorie "Offen" statt. Diese ist in drei weitere Unterkategorien aufgeteilt. In der offenen Betriebskategorie gelten generell folgende Einschränkungen: 

  • Startgewicht < 25 kg
  • Fliegen auf Sichtweite
  • max. 120 Meter Flughöhe
  • kein Transport gefährlicher Güter
  • kein Abwurf von Gegenständen

Wollen Sie ihre Drohne z. B. außerhalb der Sichtweite fliegen, verlassen Sie den Rahmen der Betriebskategorie "Offen". Ab dann befinden Sie sich in der Kategorie "Speziell" oder "Zulassungspflichtig" und benötigen zusätzlich eine oder mehrere Genehmigungen von der zuständigen Luftfahrtbehörde. 

EU-Kompetenznachweis und EU-Fernpiloten-Zeugnis: Was ist was?

Grundlegend wird im Bereich der Drohnenführerscheine zwischen dem EU-Kompetenznachweis und dem EU-Fernpiloten-Zeugnis unterschieden. Für den Erwerb des Fernpiloten-Zeugnisses ist der Abschluss des Kompetenznachweises vorausgesetzt. 

Der EU-Kompetenznachweis umfasst die Unterkategorien A1 und A3 der Betriebskategorie "Offen". Mit ihm dürfen somit unter anderem Drohnen mit einem Startgewicht von bis zu 250 Gramm geflogen werden. Über einzelne Personen darf hingegen geflogen werden, solange die Drohne unter 250 g wiegt. Liegt das Gewicht zwischen 250 g und 500 g, so sollte der Flug über unbeteiligte Personen vermieden werden. Das Überfliegen von Menschenansammlungen ist jedoch verboten. Auch Drohnen mit bis zu 25 Kilogramm Startgewicht dürfen mit dem Kompetenznachweis gesteuert werden, solange der horizontale Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten dabei mindestens 150 Meter beträgt. 

Das EU-Fernpiloten-Zeugnis wird notwendig, wenn man mit einer Drohne näher an Personen heran möchte. Dabei muss ein Sicherheitsabstand von mindestens 30 Metern eingehalten werden. Dieser kann auf bis zu 5 Meter verkürzt werden, wenn der Langsamflug der Drohne aktiviert wird. Geflogen werden dürfen dabei ausschließlich Drohnen unter 2 Kilogramm Startgewicht. 

Wo kann ich mit einer Drohne fliegen?

Die erlaubte Flughöhe in Deutschland liegt bei 120 Metern über Grund. Das Fliegen außerhalb der Sichtweite ist dabei generell verboten. Ebenfalls verboten ist das Fliegen über Wohngrundstücken, Naturschutzgebieten, in Kontrollzonen, innerhalb eines Radius von 1,5 km zu Flugplätzen, in einem seitlichen Abstand zu Flughäfen von unter 1km sowie in Verlängerung der Start- und Landebahn näher als 5 km. Ein Mindestabstand von 100 Metern ist einzuhalten bei: 

  • Menschenansammlungen
  • Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen
  • Heliports und Helikopter-Landeplätzen
  • Krankenhäusern
  • Unglücksorten, Katastrophengebieten und andere Einsatzorten von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
  • militärischen Anlagen und Organisationen sowie mobilen Einrichtungen und Truppen der Bundeswehr im Rahmen angemeldeter Manöver und Übungen
  • Industrieanlagen
  • Justizvollzugsanstalten, Einrichtungen des Maßregelvollzugs
  • Anlagen der Energieerzeugung und -verteilung
Diverse Verbote und Einschränkungen, wie z. B. das Fliegen außerhalb der Sichtweite können durch Genehmigungen der zuständigen Luftfahrtbehörde aufgehoben werden.

Jetzt durchstarten

Sie haben genug von gesetzlichen Regelungen und möchten direkt abheben, wissen aber nicht welche Drohne für Sie die beste ist? Das ist kein Problem - wir haben für Sie eine Übersicht erstellt, die Ihnen einen Überblick über drei beliebte DJI Drohnen gibt. Diese finden Sie hier.

Stand: 05.12.2023

Alle Drohnen im Überblick